Welche Bestattungs­arten können Sie wählen?

 
Das Bestattungsrecht in Deutschland sieht eine klar begrenzte Anzahl möglicher Bestattungsarten vor. Wir führen alle möglichen Formen mit viel Erfahrung und nach individuellen Wünschen durch.

 
Erd­bestattung

Erdgräber auf Friedhöfen sind als Einzel- oder Doppel- bzw. Familiengrabstätten üblich, die Ruhefristen sind auf Wunsch auch meist verlängerbar. Jede Stadt bzw. Gemeinde pflegt seine eigene Friedhofssatzung und hat festgelegt, welche Grabformen auf diesem Friedhof möglich sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Grabauswahl und erklären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten sowie die Besonderheiten, die auf dem jeweiligen Friedhof gelten.

 
Feuer­bestattung

Neben der Erdbestattung im Sarg hat sich die Feuerbestattung eingebürgert und ist in den vergangenen Jahrzehnten zur häufigsten Bestattungsart in Deutschland geworden. Allerdings sollten Sie bedenken: Für sie gelten die gleichen oben erwähnten Beisetzungsmöglichkeiten, die auch für Särge gelten. Hinzu kommen Bestattungen in sogenannten Urnenwänden oder -nischen, auf See, im Wald oder unter Bäumen.

Anonyme Bestattung

Erd- und Feuerbestattungen können auf einigen Friedhöfen auch anonym erfolgen. Bei diesen besteht allerdings in Zukunft keine Möglichkeit, an einem Grab innezuhalten und zu gedenken.

Wichtig zu
wissen:

Bei Feuerbestattungen besteht trotzdem die Möglichkeit eine Aussegnungsfeier mit einem Geistlichen am Sarg auf einem Friedhof zu gestalten oder auch den Sarg in einem Verabschiedungsraum segnen zu lassen. Nach der Verabschiedung am Sarg kann dann die Einäscherung sowie die Planung der Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung erfolgen.